Helle Wohnung in Seiersberg

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Zusammenfassung

Objektstandort:
Preis:
€ 512/Monat
Objekttyp:
Wohnungen
Status:
zu vermieten
Wohnfläche:
49 m2
Heizung:
Zentralheizung
Böden:
Teppich

Beschreibung dieser Immobilie

Diese schöne Wohnung in Seiersberg besticht durch die gute Raumaufteilung, sowie durch die hellen Räume der Wohnung in einer modernen Wohnanlage.

 

Die Wohnung mit 48,70m2 Wohnfläche besteht aus einer geräumigen Wohn-Küche, einem Wohn- beziehungsweise Schlafzimmer, getrenntem Badezimmer und  WC, sowie einem Vorzimmer.

 

Über einen außen gelegenen Stiegenaufgang kommen Sie privat durch die Überdachung sehr komfortabel zu Ihrer Eingangstür.

 

Die Wohnung ist teilmöbliert, die Küche verfügt über neuwertige Küchengeräte.

Die Küche kann als Wohnküche genutzt werden, oder alternativ kann ein geräumige Wohn-Schlafzimmer eingerichtet werden.

Genießen Sie den Ausblick ins Grüne von Ihrem Wohn-Schlafzimmer.

 

Gesamtbelastung Brutto: € 512,03

bestehend aus:

Hauptmietzins Brutto: € 383,01

Betriebskosten Brutto: € 82,94

Heizkosten Brutto: € 32,88

Möbelmiete Brutto: €  13,20

 

 

 

Die Lage der Wohnung ist optimal.

Sie ist ruhig gelegen. In unmittelbarer Nähe ist sämtliche Infrastruktur vorhanden. Eine Bushaltestelle, die Nähe zur Shopping City Seiersberg oder die nahe Anbindung an die Autobahn sind nur einige Aspekte der guten Lage. 

 

 

 

 

 

 

Ausstattung und Freiflächen

Ausstattung:
  • Parkplatz
  • Teilmöbliert/Möbliert

Sonstiges

Bei diesem Objekt handelt es sich um eine provisionspflichtige Immobilie. Bei Kauf beträgt die Vermittlungsprovision 3% des Kaufpreises zzgl. 20% MwSt..
Bei Miete beträgt die Vermittlungsprovision 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt..
Bei Gewerbemieten beträgt die Vermittlungsprovision 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt..
Provisionsfrei ist eine Immobilie ausschließlich dann, wenn in der Immobilienbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Bei den verwendeten Bildern handelt es sich teilweise um Symbolbilder und die Ausstattung kann gegebenenfalls abweichen.

Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.

Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer/dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.

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Für weitere Informationen bzw. für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.