Single-Kleinwohnung zu mieten 1190 Wien

Wien, ,

Zusammenfassung

Objektstandort:
Preis:
€ 490
Objekttyp:
Wohnungen
Status:
zu vermieten
Wohnfläche:
20 m2
Zimmer:
1
Heizung:
Zentralheizung
Böden:
Teppich

Beschreibung dieser Immobilie

Neu und hochwertig sanierte Single-Kleinwohnung mit rd. 20m2 im 19. Bezirk Nahe Pfarrplatz und Nusdorfer Platz im 1. Stock eines Kleinhauses mit 8 Parteien mit Gemeinschaftsgarten und toller Lage am Beginn der Weinberge.

 

Waschmaschine, kleine Küche mit Kühl-Gefrierschrank, Ceranfeld.

Fußbodenheizung, Marmorböden und hochwertiges Marmorbad.

Französischer Balkon.

Kleiderschrank und Boxspringbett (Einzel und Doppel) und Waschmaschine vorhanden.

 

Sparsam in der Erhaltung mit Elektroheizung (Infrarot und Fußboden) aufgrund guter Isolierung und neuer Balkontüre.

 

Ideal privat für Singles, StudentInnen oder Pendler.

 

Straßenbahn Linie D in 2 min erreichbar. Fährt in wenigen Minuten bis ins Zentrum (Schwarzenbergplatz, Oper, Parlament.

 

Sauberes, trockenes Kellerabteil vorhanden.

 

Kaution 3BMM

Miete inkl. Betriebskosten Brutto 490 Euro

Heizung und Strom extra

keine Ablöse

 

Es wird um schriftliche Anfrage ersucht, wobei zu beachten ist, dass aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem dem Vermieter nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten werden können.

 

Sonstiges

Bei diesem Objekt handelt es sich um eine provisionspflichtige Immobilie. Bei Kauf beträgt die Vermittlungsprovision 3% des Kaufpreises zzgl. 20% MwSt..
Bei Miete beträgt die Vermittlungsprovision 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt..
Bei Gewerbemieten beträgt die Vermittlungsprovision 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt..
Provisionsfrei ist eine Immobilie ausschließlich dann, wenn in der Immobilienbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Bei den verwendeten Bildern handelt es sich teilweise um Symbolbilder und die Ausstattung kann gegebenenfalls abweichen.

Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.

Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer/dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.

Ihre Kontaktdaten werden vertraulich behandelt.

Für weitere Informationen bzw. für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.