Traumvilla Costa Smeralda

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Zusammenfassung

Objektstandort:
Preis:
Auf Anfrage
Objekttyp:
Villa
Status:
zu verkaufen
Nutzfläche:
500 m2
Heizung:
Zentralheizung
Böden:
Marmor

Beschreibung dieser Immobilie

Sie suchen eine Villa am Meer oder einen exklusiven Rückzugsort ?

 

Die Costa Smeralda ist ein Teil der nordöstlichen Küste Sardiniens Der Name stammt von der dortigen smaragdähnlichen Farbe des Wassers. Die Küste ist stark zerklüftet und hat neben vielen schroffen Felsen auch einige wenige feine Sandstrände. Nord-westlich des Yachthafens von Porto Rafael geht die Costa Smeralda in die Costa Serena über. Porto Cervo ist das touristische Zentrum der Costa Smeralda, das sich als Urlaubsort des internationalen Jet-Sets etabliert hat.

 

Gerne bieten wir Ihnen exklusive Häuser in dieser wunderschönen Gegend an.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.

Sonstiges

Bei diesem Objekt handelt es sich um eine provisionspflichtige Immobilie. Bei Kauf beträgt die Vermittlungsprovision 3% des Kaufpreises zzgl. 20% MwSt..
Bei Miete beträgt die Vermittlungsprovision 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt..
Bei Gewerbemieten beträgt die Vermittlungsprovision 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt..
Provisionsfrei ist eine Immobilie ausschließlich dann, wenn in der Immobilienbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Bei den verwendeten Bildern handelt es sich teilweise um Symbolbilder und die Ausstattung kann gegebenenfalls abweichen.

Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.

Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer/dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.

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